Alles was Recht ist!

Vortragende:

Frau Dr. Maria-Luise Plank

Pharma & Arzneimittelrecht, Arzthaftungsrecht

1010 Wien, Herrengasse 6-8/3/5

 

Ort:      

Selbsthilfe Prostatakrebs

Festsaal

Obere Augartenstraße 26-28

1020   Wien

 

Zeit:   

Montag, 15. Oktober 2018

18:00 Uhr

 

Patientenrechte? Die sind im Prinzip Ländersache. Früher waren die in den verschiedensten Gesetzen erwähnt, wie den Krankenanstaltengesetzen, den Ärztegesetzen und leider vielen anderen Gesetzeswerken. Ausgekannt haben sich nur wenige Spezialisten.

Ende der 90-er Jahre haben die Dachorganisationen der medizinischen Selbsthilfegruppen den Versuch gestartet ein österreichweites Patientenrecht im Parlament einzureichen. Für Wien waren damit der damalige Gesundheitsstadtrat Prof. Alois Stacher und Frau RR Martha Frühwirt, die Obfrau des Medizinischen Selbsthilfezentrums in der oberen Augartenstraße und Obfrau der Frauenselbsthilfe nach Krebs damit beschäftigt.

Das Gesetz wurde als §15A Vereinbarung verabschiedet und musste von den einzelnen Bundesländern genehmigt werden. Kärnten unterzeichnete als erstes Bundesland und Wien nach Jahren als letztes. Es ist ein „ungeliebtes Gesetz“. Ich hab’ es noch in keinem Spital gesehen. Es werden Bundesland spezifische Gesetze aufgehängt, aber nicht die von Selbsthilfegruppen verfasste „Patienten Charta“.

Bei einem Behandlungsfehler muss der Patient den behandelnden Arzt persönlich klagen. In diesem Verfahren ist der Patient das schwächste Glied und noch sehr verwundbar. Meiner Meinung sollten Behandlungsfehler aus einem Fond bezahlt werden. Der Arzt hat von seiner Versicherung den Auftrag sofort alles zu bestreiten. Der Schaden des Patienten sollte von unabhängigen Ärzten festgestellt werden und aus dem Fond abgedeckt werden.

Es ist ein heisses Thema, das durch einen Vortrag nicht gelöst werden kann, aber vielleicht sind wir ein Anstoß in dieser Richtung etwas Positives zu erreichen.

Ich freue mich auf zahlreichen Besuch und verbleibe

mit vorzüglicher Hochachtung

Ekkehard Büchler

Obmann